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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehen Sie sich unsere Richtlinien unten an

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Benutzung der Parkeinrichtung

  1. Mit der Benutzung der Parkeinrichtung schließt der Fahrer mit der Smart Parking Germany GmbH (nachfolgend„Smart Parking“) einen Vertrag zu folgenden Bedingungen:
    Die Benutzung dieser Parkeinrichtung ist auf das Abstellen von Fahrzeugen beschränkt, die haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakete (zB TÜV)ausgestatet sind.
  2. Gegenstand dieses Vertrags ist nicht die Bewachung und Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge oder die Gewährung sonstiger Obhutspflichten.
  3. Der Vertrag beginnt mit der Einfahrt auf die Parkeinrichtung und endet mit der Ausfahrt. Die Erfassung der Parkdauer erfolgt durch Aufzeichnung des Kennzeichens des Kraftfahrzeugs bei Ein- und Ausfahrt. Für die Einzelheiten zur Kennzeichenerkennung zum Zwecke der Ermitlung der Nutzungsdauer wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung hingewiesen. Die Kennzeichenerkennung begründet keine zusätzlichen Pflichten im Vertragsverhältnis.
  4. Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend.
  5. PFLICHTEN DES FAHRERS
    Der Fahrer verpflichtet sich:
    I. die für die Parkeinrichtung durch Beschilderung ausgewiesene gültige Höchstparkdauer – einschließlich etwa von ihm zusätzlich erworbener Parkzeit - nicht zu überschreiten und/oder
    II. das Fahrzeug nur innerhalb der für die Parkeinrichtung bekannt gemachten Öffnungszeiten abzustellen, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten, und/oder
    III. das Fahrzeug nicht über Nacht auf der Parkeinrichtung zu belassen, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten.
  6. VERTRAGSSTRAFEN
    I. Der Fahrer schuldet Smart Parking eine Vertragsstrafe in Höhe von 40,00 €, wenn er die maximale Höchstparkdauer einschließlich etwa von ihm erworbener zusätzlicher Parkzeit überschreitet, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten.
    II. Der Fahrer schuldet Smart Parking eine Vertragsstrafe in Höhe von 40,00 €, wenn er sein Fahrzeug außerhalb der ausgewiesenen Öffnungszeiten auf der Parkeinrichtung parkt, es sei denn er ist durch anderweitige Vereinbarungen dazu berechtigt oder er hat den Verstoß nicht zu vertreten.
    III. Lässt der Fahrer das Fahrzeug über Nacht auf der Parkeinrichtung stehen, so fällt für jeden begonnenen nachfolgenden Tag, der auf den ersten Tag eines Parkverstoßes folgt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 40,00€ an, bis dieser Parkverstoß endet.
    IV. Soweit derselbe Fahrer nach Ablauf eines Zeitraumes von einer Woche auf der hiesigen Parkeinrichtung einen oder mehrere Verstöße gegen die unter 5. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen benannten Pflichten begeht, erhöht sich die für den jeweiligen Verstoß gemäß Ziffer 6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltende Strafe jeweils um einen Betrag von 10,00 €.
  7. Smart Parking ist im Falle eines Verstoßes gegen eine oder mehrere der Verpflichtungen gemäß Ziffer 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, eine Halterabfrage durch einen Dienstleister durchzuführen und hierfür zusätzlich 8,00 € inklusive einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
  8. HAFTUNG
    Während der Dauer dieses Vertrages haftet Smart Parking nur für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. Smart Parking haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Fahrer oder Drite und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. Smart Parking haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Smart Parking nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Fahrer vertraut und vertrauen darf.
  9. ANZEIGE VON SCHÄDEN
    Der Fahrer ist verpflichtet, Smart Parking offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Verstößt der Fahrer gegen diese vorgenannte Anzeigepflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Fahrers gegen Smart Parking ausgeschlossen, es sei denn, der Fahrer hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung, wenn dem Fahrer ein Personenschaden entstanden ist, oder Smart Parking diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
  10. SONSTIGES
    Die vorgenannten Regelungen gelten unabhängig davon, ob die Haftung von Smart Parking auf dem Vertrag oder einem anderen Rechtsgrund beruht.

MIT PARKVORGANG GELTEN DIE AUSGEHÄNGTEN AGB’s DER SMART PARKING GERMANY GMBH