Zahlungsaufforderung bezahlen/Widerspruch einlegen

Bezahlen Sie Ihre Zahlungsaufforderung bequem online.

Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten?

Was jetzt? Wenn Sie Fragen haben oder der Meinung sind, dass Gründe für einen Widerspruch vorliegen, lesen Sie bitte die unten aufgeführten FAQs (häufig gestellte Fragen) durch. Vielleicht finden Sie hier schnell die Antworten auf Ihre Fragen. Ansonsten ist die schnellste und bequemste Möglichkeit für die Begleichung Ihrer Zahlungsaufforderung der Weg über unser offizielles Online-Portal.

Dazu benötigen Sie:

  • Das Aktenzeichen der Zahlungsaufforderung
  • Das Fahrzeugkennzeichen
  • Ihre Debit- oder Kreditkarte

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Zahlungsaufforderung zu Unrecht ausgestellt wurde, können Sie online über den Button „Widerspruch einlegen“ oben widersprechen.

Häufig gestellte Fragen

Smart Parking kontrolliert und bewirtschaftet private Parkflächen im Auftrag von Parkplatzeigentümern, um sicherzustellen, dass sich Autofahrer bei der Nutzung der Parkplätze ordnungsgemäß an die dort geltenden Regeln halten. Diese Regeln dienen dazu, den Missbrauch durch Fremd- und Falschparker zu minimieren. Dadurch wird eine regelmäßige Nutzung und die Verfügbarkeit von Parkplätzen für tatsächliche Kunden, Patienten oder berechtigte Parker sichergestellt oder auch zusätzliche Einnahmen durch Parkgebühren für den Parkplatzbesitzer erzielt.

Smart Parking stellt dabei sicher, dass die Nutzungsregeln eingehalten werden und die Parkflächen auch ordnungsgemäß genutzt werden. Smart Parking bietet eine Dienstleistung, die eine effiziente, geregelte und faire Nutzung von Parkflächen ermöglicht.

Die von Smart Parking verwalteten Parkflächen verfügen über klar definierte Parkregeln, die auf der Beschilderung vor Ort aufgeführt sind. Werden diese Regeln verletzt – beispielsweise durch das Überschreiten einer kostenlosen Parkdauer oder durch das Nichtbezahlen der Parkgebühr – wird eine Zahlungsaufforderung ausgestellt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Zahlungsaufforderung zu Unrecht ausgestellt wurde, prüfen wir Ihren Widerspruch gerne. Um einer Zahlungsaufforderung zu widersprechen, nutzen Sie bitte ausschließlich unser Online-Portal oder senden Ihren Widerspruch postalisch an:

Smart Parking Germany GmbH
Hammer Straße 13
40219 Düsseldorf

Bitte beachten Sie, dass wir Anfragen oder Widersprüche zu Zahlungsaufforderungen aus datenschutzrechtlichen Gründen NICHT telefonisch oder per E-Mail bearbeiten können.

In dem Online-Portal oder auch postalisch können Sie die Gründe für Ihren Einspruch angeben und entsprechende Nachweise hochladen, beispielsweise eine Quittung als Beleg für Ihre Ausgaben.

Klicken Sie auf den Button „Widerspruch einlegen“ und geben Sie den Grund für Ihren Widerspruch im Drop-Down-Menü ein. Es öffnet sich ein Fenster, indem Sie prüfen können, welche Nachweise für die Prüfung Ihres Widerspruchs erforderlich sind und ob der Grund für Ihren Widerspruch eine valide Wahrscheinlichkeit hat, dass diesem stattgegeben wird. Nach Ihrer eigenen Beurteilung haben Sie nun die Möglichkeit, die Zahlungsaufforderung mit einem Klick auf den Button „Zahlungsaufforderung bezahlen“ zu begleichen. Wenn Sie Ihren Widerspruch dennoch fortsetzen möchten, klicken Sie bitte auf den untenstehenden Button „Widerspruch einlegen“. Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem Sie unter Angabe des Kennzeichens und des Aktenzeichens Ihrer Zahlungsaufforderung Ihren Fall öffnen können. Dort haben sie sowohl Zugriff auf die erfassten Daten und Bilder des Parkverstoßes sowie die Möglichkeit, die Begründung für Ihren Widerspruch mit den geforderten Nachweisen einzureichen.

Ebenso haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Ihren Widerspruch postalisch unter Angabe des Grundes, Ihrer Begründung und den nötigen Nachweisen an folgenden Andresse einzureichen:

Smart Parking Germany GmbH
Hammer Straße 13
40219 Düsseldorf

Bitte beachten Sie, dass wir Anfragen oder Widersprüche zu Zahlungsaufforderungen aus datenschutzrechtlichen Gründen NICHT telefonisch oder per E-Mail bearbeiten können.

Jeder Widerspruch zu einer Zahlungsaufforderung über die offiziellen Kanäle (Online-Portal oder postalisch) wird von unserem Customer Care Team geprüft und beantwortet. In der Regel beträgt die Antwortzeit bis zu zwei Wochen, in einigen Fällen auch länger. In jedem Fall eines eingereichten und gültigen Widerspruchs wird die Verfolgung der Zahlungsaufforderung bis maximal 30 Tage ausgesetzt, ausgenommen es gab in diesen Zeitraum bereits eine abschließende Beurteilung und Antwort durch das Customer Care Team.

Smart Parking verfügt über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Widersprüchen rund um Parkvorgänge. Jeder Widerspruch wird individuell von geschulten Mitarbeitern geprüft. Unser Customer Care Team bewertet den jeweiligen Fall gewissenhaft und sorgfältig. Dabei werden sowohl die geltenden Parkregeln vor Ort, die konkreten Umstände als auch die eingereichten erforderlichen Nachweise berücksichtigt – fair und nachvollziehbar.

Der von der zuständigen Behörde ausgestellte Schwerbehindertenparkausweis ermöglicht berechtigten Personen, auf öffentlichen Straßen und in bestimmten ausgewiesenen Bereichen unter bestimmten Voraussetzungen zu parken. Je nach örtlicher Regelung können dabei beispielsweise zeitliche Begrenzungen gelten.

Diese Regelungen gelten jedoch ausschließlich für den öffentlichen Verkehrsraum und nicht automatisch für private Parkflächen.

Einige Betreiber privater Parkflächen bieten zwar besondere Stellplätze oder Erleichterungen für Inhaber eines Schwerbehindertenparkausweises an. Diese unterliegen jedoch in der Regel weiterhin den allgemeinen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Parkplatzes und können gegebenenfalls auch kostenpflichtig sein.

Um Missverständnisse zu vermeiden, prüfen Sie bitte immer die vor Ort ausgeschilderten Parkbedingungen und Hinweise.

Jedes Unternehmen wie auch Privatpersonen, die ein eindeutiges, rechtliches Interesse geltend machen können (z.B. unerlaubte Nutzung von Privatgrund), erhalten Name und Anschrift des Fahrzeughalters durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Smart Parking bestätigt, dass das Unternehmen ausschließlich auf privaten Parkflächen oder kommunalen Parkflächen mit eindeutigem Besitzanspruch tätig ist.

Für alle betriebenen Parkflächen verfügt Smart Parking über eine schriftliche Beauftragung des jeweiligen Grundstückseigentümers bzw. der Gemeinde, Kommune oder Stadt, die Parkfläche zu kontrollieren und/oder zu bewirtschaften und bei Verstößen gegen die geltenden Nutzungsbedingungen entsprechende Zahlungsaufforderungen auszustellen.

Die von Smart Parking im Auftrag des Grundstückseigentümers ausgestellte Zahlungsaufforderung basiert auf einem Vertrag mit dem Fahrzeugführer. Dieser Vertrag kommt bei der Nutzung der Parkfläche durch die auf dem Parkplatz angebrachte Beschilderung zustande.

Die Beschilderung informiert unübersehbar über die Bedingungen, unter denen das Parken erlaubt ist – beispielsweise durch das Bezahlen der entsprechenden Parkgebühr, das Einhalten einer begrenzten Parkdauer oder die Erfüllung anderer geltender Vorgaben. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Zahlungsaufforderung fällig werden kann, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden.

Smart Parking stellt sicher, dass die Beschilderung ausreichend vorhanden, gut sichtbar und verständlich formuliert ist sowie den geltenden Vorgaben für den privaten Parksektor entspricht. Dadurch werden Fahrzeugführer bereits bei der Einfahrt und während der Nutzung der Parkfläche über die geltenden Regeln informiert und sind verpflichtet, diese einzuhalten.

Nein. Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, erhöht sich der Betrag der Zahlungsaufforderung nicht. Um weitere Schritte zu vermeiden, muss die vollständige Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen nach der Ablehnung des Widerspruchs bezahlt werden. Ansonsten werden Folgekosten im Rahmen eines Mahnungsverfahrens geltend gemacht.

Ein besser geführter Parkplatz ist nur wenige Augenblicke entfernt.

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